2033     Allgemeines Verwaltungsrecht I+II

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Mi 8 – 10 Uhr, HS 5 WIWI

ECTS 8

Diese Veranstaltung hat eine ähnliche Bedeutung wie die Vorlesungen zu BGB-AT oder Strafrecht-AT. Im Allgemeinen Teil geht es darum, die Grundbegriffe und Grundstrukturen des Rechtsgebiets zu erfassen, die für alle besonderen Rechtsfragen in diesem Bereich gleichermaßen von Bedeutung sind. Demzufolge befasst sich die Vorlesung nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen Grundlagen des Verwaltungshandelns schwerpunktmäßig mit den Handlungsformen Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag sowie dem schlichten Verwaltungshandeln. Deren Begriffsmerkmale und Rechtmäßigkeitsanforderungen werden genauso behandelt wie die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, der Verwaltungsvollstreckung und der Staatshaftung.

Für diese Vorlesung wurde ein spezielles Skript erstellt, dass mit seiner detaillierten Gliederung, den Beispielsfällen, Graphiken und Aufbauschemata der Vorlesung zugrundegelegt wird. Es wird vor der ersten Vorlesungsstunde vor oder im Hörsaal verkauft. Die Vorlesung richtet sich planmäßig an Studierende im 3. Fachsemester, kann aber auch von höheren Semestern zur Wiederholung genutzt werden.

Eine ausführliche kommentierte Literaturliste befindet sich im Skript. Weitere Hinweise erfolgen in der ersten Vorlesungsstunde.

Achtung: Diese Vorlesung wird in diesem Semester zusammen mit "Allgemeines Verwaltungsrecht II" (normalerweise zweigeteilt) gelesen. Erst am Ende des SS 2004 wird eine Semesterabschlussklausur geschrieben, an der nur angemeldete Studierende teilnehmen dürfen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über diese Seite. Anmeldeschluss ist der 14.5.2004. Auf der Internetseite erhalten Sie zur optimalen Klausurvorbereitung bereits jetzt ein umfassendes Informations-, Kommunikations- und Serviceangebot. Bitte nutzen Sie dieses im eigenen Interesse.


2037     Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht

Prof. Dr. Dirk Heckmann

Do 10 – 12 Uhr, HS 5 WIWI

ECTS 8

Gegenstand der Vorlesung sind die prüfungsrelevanten Teile des Polizei- und Sicherheitsrechts in Bayern. Wegen der Weite dieses Rechtsgebietes und seiner Verzahnung mit Fragestellungen des Allgemeinen Verwaltungsrechts versucht diese Vorlesung, in besonderer fallbezogener Weise die Grundlagen des Polizeirechts zu vermitteln. Der notwendige Praxisbezug wird überdies durch Planspiele, Einbeziehung von Persönlichkeiten aus der Polizeirechtspraxis und die multimediale Aufbereitung des Lehrstoffs hergestellt. Zu Beginn der Vorlesung wird eine ausführliche Vorlesungsgliederung mit den Grafiken der Power-Point-Präsentation in einem Begleitheft ausgegeben.

Achtung: Diese Vorlesung ist Bestandteil der Zwischenprüfung. Am Ende des WS 2003/04 wird eine Semesterabschlussklausur geschrieben, an der nur angemeldete Studierende teilnehmen dürfen. Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über diese Seite. Anmeldeschluss ist der 14.11.2003. Auf der Internetseite erhalten Sie zur optimalen Klausurvorbereitung ein umfassendes Informations-, Kommunikations- und Serviceangebot. Bitte nutzen Sie dieses im eigenen Interesse.

Literaturhinweise:

Heckmann, Polizei- und Sicherheitsrecht, in: Becker/Heckmann/Kempen/Manssen,
Öffentliches Recht in Bayern, 2. Aufl. 2001