2033 Allgemeines Verwaltungsrecht I+II
Prof. Dr. Dirk Heckmann
Mi 8 – 10 Uhr, HS 5 WIWI
ECTS 8
Diese Veranstaltung hat eine ähnliche Bedeutung wie die Vorlesungen zu BGB-AT oder
Strafrecht-AT. Im Allgemeinen Teil geht es darum, die Grundbegriffe und
Grundstrukturen des Rechtsgebiets zu erfassen, die für alle besonderen
Rechtsfragen in diesem Bereich gleichermaßen von Bedeutung sind. Demzufolge
befasst sich die Vorlesung nach einer Darstellung der verfassungsrechtlichen
Grundlagen des Verwaltungshandelns schwerpunktmäßig mit den Handlungsformen
Verwaltungsakt und Verwaltungsvertrag sowie dem schlichten Verwaltungshandeln.
Deren Begriffsmerkmale und Rechtmäßigkeitsanforderungen werden genauso
behandelt wie die Grundzüge des Verwaltungsverfahrens, der Verwaltungsvollstreckung
und der Staatshaftung.
Für diese Vorlesung wurde ein spezielles Skript erstellt, dass mit seiner detaillierten
Gliederung, den Beispielsfällen, Graphiken und Aufbauschemata der Vorlesung zugrundegelegt
wird. Es wird vor der ersten Vorlesungsstunde vor oder im Hörsaal verkauft. Die Vorlesung
richtet sich planmäßig an Studierende im 3. Fachsemester, kann aber auch von höheren
Semestern zur Wiederholung genutzt werden.
Eine ausführliche kommentierte Literaturliste befindet sich im Skript. Weitere Hinweise
erfolgen in der ersten Vorlesungsstunde.
Achtung: Diese Vorlesung wird in diesem Semester zusammen mit "Allgemeines Verwaltungsrecht II"
(normalerweise zweigeteilt) gelesen. Erst am Ende des SS 2004 wird eine
Semesterabschlussklausur geschrieben, an der nur angemeldete Studierende teilnehmen dürfen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über diese Seite. Anmeldeschluss
ist der 14.5.2004. Auf der Internetseite erhalten Sie zur optimalen Klausurvorbereitung
bereits jetzt ein umfassendes Informations-, Kommunikations- und Serviceangebot.
Bitte nutzen Sie dieses im eigenen Interesse.
2037 Bayerisches Polizei- und Sicherheitsrecht
Prof. Dr. Dirk Heckmann
Do 10 – 12 Uhr, HS 5 WIWI
ECTS 8
Gegenstand der Vorlesung sind die prüfungsrelevanten Teile des
Polizei- und Sicherheitsrechts in Bayern. Wegen der Weite dieses
Rechtsgebietes und seiner Verzahnung mit Fragestellungen des
Allgemeinen Verwaltungsrechts versucht diese Vorlesung, in besonderer
fallbezogener Weise die Grundlagen des Polizeirechts zu vermitteln.
Der notwendige Praxisbezug wird überdies durch Planspiele, Einbeziehung
von Persönlichkeiten aus der Polizeirechtspraxis und die multimediale
Aufbereitung des Lehrstoffs hergestellt. Zu Beginn der Vorlesung wird eine
ausführliche Vorlesungsgliederung mit den
Grafiken der Power-Point-Präsentation in einem Begleitheft ausgegeben.
Achtung: Diese Vorlesung ist Bestandteil der Zwischenprüfung.
Am Ende des WS 2003/04 wird eine Semesterabschlussklausur geschrieben,
an der nur angemeldete Studierende teilnehmen dürfen.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über diese Seite.
Anmeldeschluss ist der 14.11.2003. Auf der Internetseite erhalten Sie
zur optimalen Klausurvorbereitung ein umfassendes Informations-,
Kommunikations- und Serviceangebot. Bitte nutzen Sie dieses im eigenen Interesse.
Literaturhinweise:
Heckmann, Polizei- und Sicherheitsrecht, in: Becker/Heckmann/Kempen/Manssen,
Öffentliches Recht in Bayern, 2. Aufl. 2001